Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2018 Firma Containerdienst-Kirchengast Bad Buchau
§ 1 - Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie vor
Auftragserteilung schriftlich anerkannt haben. Die Abnahme von Abfällen oder Reststoffen schließt die Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ein. Mündliche Vereinbarung vor, bei
oder nach Vertragsabschluss, einschließlich der Änderung dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 - Preise
Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Leistung gültigen Preisen entsprechend der Preisliste der Firma Containerdienst-Kirchengast, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.
Sämtliche ausgewiesenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Beladung der Behältersysteme über die Füllhöhe hinaus, wird ein entsprechender Zuschlag in Ansatz
gebracht. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Eine Containermiete wird in der Regel
nach der zweiten Woche in Rechnung gestellt.
Des Weiteren wird seit 01.09.2018 generell ein Energiekostenzuschlag/Mautgebühranteil von 3,50 €
pro Leistung berechnet.
§ 3 - Leistungszeit und Leistungsumfang
Leistungstermine oder Fristen werden nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und bestätigt sind. Schriftlich vereinbarte Abholtermine sind verbindlich, Terminänderung sind vom
Auftrageber schriftlich mitzuteilen. Wartezeiten und Leerfahrten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Abholung der Behältersysteme erfolgt durch Weisung des Auftraggebers.
Die Abholung/Leerung/Umsetzen der Container darf nur durch die Fa. Kirchengast erfolgen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Behältersysteme ohne Behinderung abgeholt werden können. Durch Wartezeiten oder mehrfache Anfahrten verursachte Kosten werden dem Auftraggeber dann berechnet, wenn der Auftraggeber die Wartezeiten / Behinderungen / mehrfache Anfahrten schuldhaft verursacht hat. Die Firma Containerdienst-Kirchengast ist jederzeit berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers die Ausführung des Auftrags zu ändern, sofern technische, wirtschaftliche und rechtliche Erfordernisse diese unumgänglich notwendig erscheinen lassen.
§ 4 - Aufstellen und Befüllen von Behältersystemen
Der Auftraggeber hat für die Behältersysteme einen Standort zur Verfügung zu stellen, der über ausreichend Raum für den An-
und Abtransport verfügt. Bei Gestellung der Behältersysteme an einem schlecht zugänglichen Ort oder bei besonderen Gestellungswünschen haftet der Auftraggeber für Schäden, die beim Stellen oder
Abholen der Behältersysteme verursacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Systeme pfleglich zu behandeln und vor vermeidbarem Verschleiß zu schützen. Dabei sind insbesondere die
Reinigungs- und Wartungsanweisungen für die Pressbehältersysteme zu beachten. Ist für den Abstellplatz eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich, hat der Kunde diese auf seine Kosten vor der
Aufstellung des betreffenden Systems zu beschaffen und dem Unternehmen auf Verlangen nachzuweisen. Aufsteller im Rechtssinne ist der Auftraggeber. Bei Beschädigungen öffentlichen Eigentums z.B.
Bürgersteige, Fahrbahnen etc. ist vom Auftraggeber die Unfallstelle sofort zu sichern und die zuständige Behörde zu unterrichten. Befüllen und abfuhrbereite Aufstellung der Systeme ist Sache des
Auftraggebers. Dabei sind die jeweiligen Befüllungsvorschriften (zulässiges Gesamtgewicht, Befüllungshöhe) zu beachten.
§ 5 - Beschaffenheit des Entsorgungsgutes
Bei vorsätzlich oder fahrlässig falschem Beladeverhalten (z.B. Überfüllung, falsche Beladung) durch den Auftraggeber,
haftet dieser für dadurch entstehende Schäden. Der Auftraggeber haftet für die ordnungsgemäße Deklarierung der Abfälle. Wassergefährdende Stoffe (z.B. Batterien, Lackreste, Lösungsmittel,
FCKW-haltige Abfälle, Leuchtstoffröhren, ölverunreinigte Materialien etc.) dürfen nicht mit normalen Bauschutt und Gewerbemüll entsorgt werden. Sollten solche Materialien im Behältersystem
festgestellt werden, sind diese vom Verursacher/Auftraggeber zu entfernen oder werden auf seine Kosten vorschriftsmäßig entsorgt.
§ 6 - Haftung und Schadenersatz
Der Auftraggeber hat die abgestellten Behältersysteme abzusichern und ggf. zu beleuchten. Die Behältersysteme sind gegen
Benutzung, Beschädigung und Entwendung durch Dritte zu sichern. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße Deklaration der überlassenen Stoffe entstehen, sowie für
den Verlust und die Beschädigung ihm zur Verfügung gestellter Behältersysteme. Der Auftraggeber übernimmt gegenüber der Firma Containerdienst-Kirchengast die Gewähr dafür, dass die von der Firma
Containerdienst-Kirchengast gestellten Systeme ordnungsgemäß verwendet und nur mit den vertraglich vorgesehenen und der Deklaration entsprechenden Materialien befüllt sind. Er haftet gegenüber der
Firma Containerdienst-Kirchengast für jeden auf nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Systeme beruhenden Schaden. Alle Schäden sind sofort nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen. Wird die Firma
Containerdienst-Kirchengast von Dritten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber diese im vollen Umfang freizustellen.
§ 7 - Abfallrechtliche Verantwortung
Mit der tatsächlichen Übernahme der Abfälle (bei Sammelentsorgungsnachweisen) durch die Firma Containerdienst-Kirchengast,
gehen Gefahr und Haftung auf diese über, soweit die Ist-Beschaffenheit des Abfalls den vertraglichen Vereinbarungen bzw. den Angaben in der verantwortlichen Erklärung entspricht. Ist der Auftraggeber
im Besitz eines Einzelentsorgungsnachweises, ist er solange Eigentümer des Abfalls, bis die Übernahme durch die Entsorgungs-/Verwertungsanlage bestätigt wurde. Der Auftraggeber ist für die richtige
Deklaration des Abfallstoffes verantwortlich. Er hat der Firma Containerdienst-Kirchengast alle für die ordnungsgemäße Verwertung/Beseitigung erforderlichen Angaben mitzuteilen und unaufgefordert auf
jede Veränderung der Zusammensetzung hinzuweisen. Die Firma Containerdienst-Kirchengast ist gegenüber dem Auftraggeber nicht verpflichtet, sich von der Richtigkeit der gemachten Angaben des
Auftraggebers hinsichtlich Art und Zusammensetzung/ Beschaffenheit der angebotenen Materialien durch eine repräsentative Analyse zu überzeugen. Die Vertragsparteien haben die Bestimmungen des Bundes-
und des jeweiligen Landesabfallgesetzes und der sonstigen einschlägigen Gesetze und Verordnungen, Satzungen, Techn. Anweisungen und behördliche Auflagen insbesondere des KrW-./AbfG, WHG, BimschG, der
ADR, Vbf, GefStoffV u.a. in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
§ 8 - Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig und ohne Abzug zahlbar. Falls der Firma Containerdienst-Kirchengast negative Informationen über die Bonität des Auftraggebers bekannt werden, sind sämtliche Forderung sofort zur Zahlung
fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, den entstandenen Verzugsschaden zu übernehmen. Der Verzugszins richtet sich nach dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz der
EZB.
§ 9 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit unsere Vertragspartner Kaufleute sind, unser Firmensitz, bzw. das dafür
zuständige Amtsgericht. Bei Streitigkeiten mit Auslandsberührung gilt deutsches Recht als vereinbart ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber neben den Verzugszinsen auch für den Verzugsschaden
(Inkassokosten) aufzukommen.
Firma Containerdienst - Kirchengast
Unterbachstrasse 37
D-88422 Bad Buchau, Germany
Tel.: +49 (0) 7582 / 8283
Fax: +49 (0) 7582 / 91334
E-Mail: info@containerdienst-kirchengast.de
Web: www.containerdienst-kirchengast.de